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Archive for the ‘8. Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses’ Category

Rauchverbot gilt auch für Privatfeiern in Dorfgemeinschaftshäusern

Blomberg. Das generelle Rauchverbot in den Dorfgemeinschaftshäusern und anderen Veranstaltungsräumen der Stadt ist beschlossene Sache. Es gilt auch für private Feiern.

Lediglich über die Flüggesche Scheune und über die notwendige Ergänzung einiger Pachtverträge hat der Blomberger Rat einzeln abgestimmt. Bei der Flüggeschen Scheune ging es auch um ein Rauchverbot „vor dem Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände.“ Bei den Pachtverträgen sollen statt der Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung die Dorfgemeinschaften Brüntrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg, Reelkirchen, Wellentrup, Tintrup und Cappel über die Nutzung ihrer Dorfgemeinschaftshäuser entscheiden.

Die im Nichtraucherschutzgesetz eingeräumte Ausnahme für private Feiern ist „aufgrund des Charakters der Gebäude und der Durchgängigkeit der Entscheidung“ in Blomberg nun ebenfalls nicht mehr möglich. Der Rat stimmte nämlich mit großer Mehrheit – bei zwei Gegenstimmen – für ein generelles Rauchverbot in allen Einrichtungen. Bei der Flüggeschen Scheune war das Ergebnis einstimmig.(khk)

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Das Dorfgemeinschaftshaus kann nur von volljährigen Bürgern und privaten Familien gemietet werden.

Die Anmeldung erfolgt bei:

  • Christel, Brenker 05235 /6042
  • Jörg, Berten 05235 /5127

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